Nah­verkehrs­planung

Nahverkehrspläne, kurz NVP genannt, sind das Steuerungsinstrument der Aufgabenträger. Das Verständnis der Rolle des Nahverkehrsplans ist in den Regionen sehr unterschiedlich. Viele Aufgabenträger betrachten den NVP eher als groben Rahmenplan, nicht wenige Aufgabenträger verfolgen mit ihm aber auch konsequent eine umfassende und detaillierte Festlegung ihrer Anforderungen an die Ausgestaltung des ÖPNV. Sie wollen mit ihrem NVP das von ihren Gremien fixierte „öffentliche Verkehrsinteresse“ verwirklichen. Klimaschutz, demografischer Wandel, Barriere­freiheit und Intermodalität sind nur vier Schlagwörter, die aktuell bei der Fortschreibung von Nahverkehrs­plänen häufig eine zentrale Rolle spielen. Viele NVP verfolgen, gerade in den Wachstumsregionen, ehrgeizige Ziele und beinhalten ambitionierte Planungen.

Das Verständnis der Rolle des NVP ist in den Regionen sehr unterschiedlich. Viele Aufgabenträger betrachten den NVP eher als groben Rahmenplan, nicht wenige Aufgabenträger verfolgen mit ihm aber auch eine umfassende Festlegung ihrer Anforderungen an die Ausgestaltung des ÖPNV. Diese Aufgabenträger formulieren im NVP detailliert die Vorgaben für die „ausreichende Verkehrsbedienung“; nicht nur für die Fahrplanangebote, sondern auch für die Verkehrsdurchführung, für die Fahrzeugstandards, für die Personalanforderungen und für das Qualitätsmanagement.

Nahverkehrspläne der aktuellen Generation

Viele neue NVP gehen in ihren Inhalten konsequent über die in den Landesgesetzen fixierten Mindest­inhalte hinaus. Sie setzen zusätzliche Akzente, indem sie z. B.

  • die zukünftigen Anforderungen an den ÖPNV aus der absehbaren Mobilitätsentwicklung im Kontext mit der demografischen Entwicklung und der Strukturentwicklung ableiten,
  • auf die Renaissance der Metropolen, Großstädte und großen Mittelstädte mit passenden Angeboten reagieren,
  • bewusst in sich verändernden Strukturen das Verkehrsverhalten mit neukonzipierten Angeboten beeinflussen wollen,
  • den Einsatz alternativer Antriebe, z. B. in der Infra­strukturentwicklung, vordenken,
  • an den Schnittstellen zu anderen Verkehrs­trägern den Trend intermodaler und multi­modaler Mobilität aufnehmen und entprechende Angebote konzipieren,
  • in Regionen mit Schrumpfung flexiblere, auch zukünftig finanzierbare Angebote entwickeln,
  • das Handlungsspektrum des Mobilitäts­managements berücksichtigen.